Allg. Geschäftsbedingungen der SPORT1 GmbH für die Online Plattform www.sport1.ch
1. Anwendungsbereich
Nachfolgende Bedingungen sind bei allen Leistungen der SPORT1 GmbH für die Online Plattform www.sport1.ch, im folgenden kurz SPORT1, die an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen erbracht werden, gültig, soweit nicht in Einzelverträgen schriftlich etwas anderes vereinbart ist oder SPORT1 abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich von SPORT1 widersprochen wurde.
2. Vertragsschluss
a) Angebote von SPORT1 sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von SPORT1 zustande. Der genaue Leistungsumfang wird von den Parteien schriftlich in einem gesonderten Vertragsdokument fixiert.
b) Zeitaufwandschätzungen von SPORT1 sind unverbindlich.
3. Vertragsgegenstand
a) SPORT1 wird für Kunden grundsätzlich als Dienstleister tätig. Soll zwischen den Parteien ein Kauf- oder Werkvertrag vereinbart werden, so ist der Vertrag ausdrücklich als Kauf- oder Werkvertrag zu kennzeichnen. Die Anforderungen an das Werk sind in letzterem Fall von dem Kunden in einem Pflichtenheft genau festzulegen.
b) Wenn SPORT1 Aufgaben der Projektleitung übernimmt, ist damit eine dienstliche Unterstellung von Mitarbeitern des Kunden nicht verbunden.
c) Sofern die Lieferung von Software geschuldet ist, wird diese in ausführbarer Form geliefert; der Quellcode verbleibt bei SPORT1.
d) Der Kunde ist berechtigt, den Leistungsgegenstand für den vertraglich vereinbarten Zweck beliebig zu nutzen; alle anderen Rechte verbleiben bei SPORT1. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn SPORT1 redaktionelle und andere Inhalte liefert. Eigentum und Urheberrechte an Inhalten, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen liegen allein bei SPORT1.
4. Lieferungen, Lieferfristen, Abnahme
a) Liefertermin und Fristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie von SPORT1 schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Bei nachträglichen Vertragsänderungen müssen Liefertermine und Fristen neu vereinbart werden. Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt und erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt.http://sport1.cms.sportal.ch/sport1ch/generated/basic/home/agb.html
b) SPORT1 ist zur teilweisen Lieferung und Leistung berechtigt, es sei denn, diese sind für den Kunden nicht von Interesse.
c) Bei Werkverträgen findet eine schriftlich zu erklärende Abnahme durch den Kunden statt. Der Kunde hat eine Prüffrist von einer Woche, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Werk gilt mit Ablauf der Prüffrist als abgenommen, es sei denn, es wurden vom Kunden während der Prüfzeit nicht unerhebliche Mängel gemeldet.
d) Software darf der Kunde vor Abnahme nicht in den Echteinsatz nehmen.
5. Preise, Verzug
a) Die Preise werden, soweit sie nicht individuell gesondert vereinbart werden, nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen SPORT1-Preisliste, die Bestandteil des Vertrages wird, berechnet. Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer.
b) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 12 % Zinsen p.a. sowie Ersatz des Verzugsschadens.
c) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Zu einem früheren Zeitpunkt gerät der Kunde durch eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung in Verzug. Abweichend hiervon gerät der Kunde auch dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Geldforderung zu einem nach dem Kalender bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
d) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden unbeschadet des Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SPORT1 ausdrücklich anerkannt sind.
e) Nicht gelieferte Reichweiten werden durch Medialeistungen abgegolten. Eine Rückerstattung in Geld findet nicht statt.
6. Mitwirkungsleistungen des Kunden
a) Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen unentgeltlich erbringen, insbesondere alle notwendigen Informationen unaufgefordert rechtzeitig mitteilen. Der Kunde wird SPORT1 die zur Durchführung der Arbeit erforderlichen Unterlagen, Materialien, Personal, etc. zur Verfügung stellen.
b) Der Kunde gewährleistet, dass er die notwendigen Rechte an sämtlichen von ihm beigebrachten oder zur Verfügung gestellten Materialien, Bildern, Programmen etc. innehat. Der Kunde stellt SPORT1 von allen Ansprüchen frei, die insoweit gegen SPORT1 wegen der Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch den Ersatz der Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung von SPORT1.
c) Der Kunde wird SPORT1 einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen, der zur Abgabe und Entgegennahme verbindlicher Erklärungen ermächtigt ist. Der Ansprechpartner wird erforderlichenfalls unverzüglich erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen bzw. Entscheidungen herbeiführen.
d) Auf Wunsch von SPORT1 wird der Kunde Zwischenergebnisse prüfen und schriftlich dazu Stellung nehmen.
7. Gewährleistung
a) Wird SPORT1 im Rahmen eines Werk- oder Werkliefervertrages für den Kunden tätig, richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Regelungen:
A (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme der Werkleistung. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsrechte des Kunden aus.
(2) Liegt ein von SPORT1 zu vertretender Mangel vor, ist der Kunde berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. § 476a BGB gilt entsprechend. SPORT1 ist berechtigt, die Mangelbeseitigung zu verweigern, soweit diese einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Kommt SPORT1 mit der Mangelbeseitigung in Verzug, so kann der Kunde die Mangelbeseitigung auf Kosten von SPORT1 durchführen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen des § 8 geltend machen.
b) Wird zwischen den Parteien ein Kaufvertrag vereinbart, so richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Regelungen:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der verkauften Sache. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsrechte des Kunden aus.
(2) Liegt ein von SPORT1 zu vertretender Mangel vor, ist SPORT1 nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen des § 8 geltend machen.
(3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde es versäumt, aufgetretene Mängel binnen einer Frist von 7 Tagen anzuzeigen. Die Rügefrist beginnt bei offenkundigen Mängeln mit der Ablieferung der Werkleistung, bei verdeckten Mängeln ab dem Zeitpunkt ihres Auftretens.
8. Haftung
a) SPORT1 haftet ausser bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
b) Ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von SPORT1 besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung ist ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter von SPORT1 oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Bei Verlust von Daten haftet SPORT1 nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.http://sport1.cms.sportal.ch/sport1ch/generated/basic/home/agb.html d) SPORT1 haftet nicht für die Nichterreichbarkeit von Websites im Internet, die fehlerhafte Übermittlung oder den Verlust von Daten bei Übermittlung von Daten über das Internet oder sonstige Datenverbreitungswege, insbesondere SMS, WAP, etc., sofern hierfür von SPORT1 nicht zu vertretende Fehler in von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen, Datenleitungen und/oder von diesen vorgehaltener Hard- und/oder Software ursächlich sind.
e) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9. Verantwortlichkeit für fremde Inhalte
Sofern SPORT1 fremde Inhalte hostet oder sonst bereithält, verpflichtet sich SPORT1 nicht zur Kontrolle oder Untersuchung dieser Inhalte. SPORT1 kann aus berechtigtem Grund jederzeit Inhalte löschen oder ändern.
A10. Eigentumsvorbehalt
SPORT1 behält sämtliche Rechte an den Leistungen bzw. Lieferungen bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung vor.
11. Verschwiegenheitsverpflichtung
a) Die als vertraulich gekennzeichneten Informationen einschliesslich aller darauf bezogener Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird seine Mitarbeiter schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltungspflicht anhalten.
b) Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch alle sonstigen Informationen über Betriebsinterna von SPORT1, zu denen der Kunde im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages Zugang erhält.
c) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Laufzeit der Vertragsbeziehung hinaus.
12. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit diesem Vertrag tätigen Mitarbeiter von SPORT1 aktiv abzuwerben.
13. Sonstiges
a) Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unrechtmässig, ungültig oder aus irgendeinem Grund undurchführbar sein, gilt diese Bestimmung als trennbarer Teil der Vereinbarung mit dem Kunden und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslich zuständig zur Streitentscheidung das Landgericht München I.
c) Es gilt das deutsche materielle Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechts.
d) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Nachfolgende Bedingungen sind bei allen Leistungen der SPORT1 GmbH für die Online Plattform www.sport1.ch, im folgenden kurz SPORT1, die an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen erbracht werden, gültig, soweit nicht in Einzelverträgen schriftlich etwas anderes vereinbart ist oder SPORT1 abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich von SPORT1 widersprochen wurde.
2. Vertragsschluss
a) Angebote von SPORT1 sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von SPORT1 zustande. Der genaue Leistungsumfang wird von den Parteien schriftlich in einem gesonderten Vertragsdokument fixiert.
b) Zeitaufwandschätzungen von SPORT1 sind unverbindlich.
3. Vertragsgegenstand
a) SPORT1 wird für Kunden grundsätzlich als Dienstleister tätig. Soll zwischen den Parteien ein Kauf- oder Werkvertrag vereinbart werden, so ist der Vertrag ausdrücklich als Kauf- oder Werkvertrag zu kennzeichnen. Die Anforderungen an das Werk sind in letzterem Fall von dem Kunden in einem Pflichtenheft genau festzulegen.
b) Wenn SPORT1 Aufgaben der Projektleitung übernimmt, ist damit eine dienstliche Unterstellung von Mitarbeitern des Kunden nicht verbunden.
c) Sofern die Lieferung von Software geschuldet ist, wird diese in ausführbarer Form geliefert; der Quellcode verbleibt bei SPORT1.
d) Der Kunde ist berechtigt, den Leistungsgegenstand für den vertraglich vereinbarten Zweck beliebig zu nutzen; alle anderen Rechte verbleiben bei SPORT1. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn SPORT1 redaktionelle und andere Inhalte liefert. Eigentum und Urheberrechte an Inhalten, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen liegen allein bei SPORT1.
4. Lieferungen, Lieferfristen, Abnahme
a) Liefertermin und Fristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie von SPORT1 schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Bei nachträglichen Vertragsänderungen müssen Liefertermine und Fristen neu vereinbart werden. Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt und erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt.http://sport1.cms.sportal.ch/sport1ch/generated/basic/home/agb.html
b) SPORT1 ist zur teilweisen Lieferung und Leistung berechtigt, es sei denn, diese sind für den Kunden nicht von Interesse.
c) Bei Werkverträgen findet eine schriftlich zu erklärende Abnahme durch den Kunden statt. Der Kunde hat eine Prüffrist von einer Woche, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Werk gilt mit Ablauf der Prüffrist als abgenommen, es sei denn, es wurden vom Kunden während der Prüfzeit nicht unerhebliche Mängel gemeldet.
d) Software darf der Kunde vor Abnahme nicht in den Echteinsatz nehmen.
5. Preise, Verzug
a) Die Preise werden, soweit sie nicht individuell gesondert vereinbart werden, nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen SPORT1-Preisliste, die Bestandteil des Vertrages wird, berechnet. Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer.
b) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 12 % Zinsen p.a. sowie Ersatz des Verzugsschadens.
c) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Zu einem früheren Zeitpunkt gerät der Kunde durch eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung in Verzug. Abweichend hiervon gerät der Kunde auch dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Geldforderung zu einem nach dem Kalender bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
d) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden unbeschadet des Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SPORT1 ausdrücklich anerkannt sind.
e) Nicht gelieferte Reichweiten werden durch Medialeistungen abgegolten. Eine Rückerstattung in Geld findet nicht statt.
6. Mitwirkungsleistungen des Kunden
a) Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen unentgeltlich erbringen, insbesondere alle notwendigen Informationen unaufgefordert rechtzeitig mitteilen. Der Kunde wird SPORT1 die zur Durchführung der Arbeit erforderlichen Unterlagen, Materialien, Personal, etc. zur Verfügung stellen.
b) Der Kunde gewährleistet, dass er die notwendigen Rechte an sämtlichen von ihm beigebrachten oder zur Verfügung gestellten Materialien, Bildern, Programmen etc. innehat. Der Kunde stellt SPORT1 von allen Ansprüchen frei, die insoweit gegen SPORT1 wegen der Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch den Ersatz der Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung von SPORT1.
c) Der Kunde wird SPORT1 einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen, der zur Abgabe und Entgegennahme verbindlicher Erklärungen ermächtigt ist. Der Ansprechpartner wird erforderlichenfalls unverzüglich erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen bzw. Entscheidungen herbeiführen.
d) Auf Wunsch von SPORT1 wird der Kunde Zwischenergebnisse prüfen und schriftlich dazu Stellung nehmen.
7. Gewährleistung
a) Wird SPORT1 im Rahmen eines Werk- oder Werkliefervertrages für den Kunden tätig, richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Regelungen:
A (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme der Werkleistung. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsrechte des Kunden aus.
(2) Liegt ein von SPORT1 zu vertretender Mangel vor, ist der Kunde berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. § 476a BGB gilt entsprechend. SPORT1 ist berechtigt, die Mangelbeseitigung zu verweigern, soweit diese einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Kommt SPORT1 mit der Mangelbeseitigung in Verzug, so kann der Kunde die Mangelbeseitigung auf Kosten von SPORT1 durchführen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen des § 8 geltend machen.
b) Wird zwischen den Parteien ein Kaufvertrag vereinbart, so richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Regelungen:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der verkauften Sache. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsrechte des Kunden aus.
(2) Liegt ein von SPORT1 zu vertretender Mangel vor, ist SPORT1 nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen des § 8 geltend machen.
(3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde es versäumt, aufgetretene Mängel binnen einer Frist von 7 Tagen anzuzeigen. Die Rügefrist beginnt bei offenkundigen Mängeln mit der Ablieferung der Werkleistung, bei verdeckten Mängeln ab dem Zeitpunkt ihres Auftretens.
8. Haftung
a) SPORT1 haftet ausser bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
b) Ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von SPORT1 besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung ist ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter von SPORT1 oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Bei Verlust von Daten haftet SPORT1 nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.http://sport1.cms.sportal.ch/sport1ch/generated/basic/home/agb.html d) SPORT1 haftet nicht für die Nichterreichbarkeit von Websites im Internet, die fehlerhafte Übermittlung oder den Verlust von Daten bei Übermittlung von Daten über das Internet oder sonstige Datenverbreitungswege, insbesondere SMS, WAP, etc., sofern hierfür von SPORT1 nicht zu vertretende Fehler in von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen, Datenleitungen und/oder von diesen vorgehaltener Hard- und/oder Software ursächlich sind.
e) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9. Verantwortlichkeit für fremde Inhalte
Sofern SPORT1 fremde Inhalte hostet oder sonst bereithält, verpflichtet sich SPORT1 nicht zur Kontrolle oder Untersuchung dieser Inhalte. SPORT1 kann aus berechtigtem Grund jederzeit Inhalte löschen oder ändern.
A10. Eigentumsvorbehalt
SPORT1 behält sämtliche Rechte an den Leistungen bzw. Lieferungen bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung vor.
11. Verschwiegenheitsverpflichtung
a) Die als vertraulich gekennzeichneten Informationen einschliesslich aller darauf bezogener Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird seine Mitarbeiter schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltungspflicht anhalten.
b) Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch alle sonstigen Informationen über Betriebsinterna von SPORT1, zu denen der Kunde im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages Zugang erhält.
c) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Laufzeit der Vertragsbeziehung hinaus.
12. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit diesem Vertrag tätigen Mitarbeiter von SPORT1 aktiv abzuwerben.
13. Sonstiges
a) Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unrechtmässig, ungültig oder aus irgendeinem Grund undurchführbar sein, gilt diese Bestimmung als trennbarer Teil der Vereinbarung mit dem Kunden und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslich zuständig zur Streitentscheidung das Landgericht München I.
c) Es gilt das deutsche materielle Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechts.
d) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
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