Fall Erfurt nicht beendet - Rufe nach Anti-Doping-Gesetz
Berlin - Heftige Kritik von allen Seiten und eine neuerliche Diskussion über ein Anti-Doping-Gesetz:
Auch nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Sportmediziner Andreas Franke ist ein Ende der "Causa Erfurt" noch lange nicht in Sicht .
Zwar sah die Staatsanwaltschaft Erfurt in der von Franke durchgeführten UV-Bestrahlung von Athletenblut "einen objektiven Verstoss" gegen die Anti-Doping-Regeln und eine "verbotene Methode" - dennoch sei eine Verurteilung nicht zu erwarten.
"Anscheinend reicht Gesetz nicht aus
Dieser offenkundige Missstand veranlasste die Sportausschussvorsitzende des Bundestages, Dagmar Freitag, die Frage nach einem Anti-Doping-Gesetz wieder aufzuwerfen.
"Ich habe es mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass auch das reformierte Arzneimittelgesetz nicht zum Tragen gekommen ist. Anscheinend reicht das, was im Gesetz steht, nicht aus", sagte die SPD-Politikerin:
"Ich kann mir vorstellen, dass solche Entscheidungen wie in Erfurt dazu führen könnten, dass wir wieder eine Diskussion über ein Anti-Doping-Gesetz bekommen."
Freitag kritisiert Staatsanwaltschaft
Freitag betonte, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei ein falsches Signal. "Das ist ein Rückschritt im Anti-Doping-Kampf", betonte die 59-Jährige.
Sie forderte erneut die Schaffung weiterer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften: "Die Frage ist, ob speziell geschulte Staatsanwälte eventuell anders an den Fall gegangen wären."
Auch Franke unzufrieden
Kritik an den Ermittlern kommt jedoch auch vonseiten Frankes. Dessen Anwalt kritisierte eben jene Feststellung, sein Mandant habe eine verbotene Methode angewendet .
"Eine verbotene Methode beziehungsweise Blutdoping liegt danach nur dann vor, wenn tatsächlich durch die Methode eine Erhöhung des Sauerstofftransfers bewirkt wird", schrieb der Jurist Hans Wolfgang Euler.
Dies habe ein im Rahmen des Ermittlungsverfahrens vorgelegtes Gutachten allerdings widerlegt.
Sportler müssen warten
Doch was bedeutet die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nun für die knapp 30 Athleten, die sich bis zum April 2011 bei Franke behandeln liessen?
Erst einmal betonten fast alle Parteien unisono, die strafrechtliche Beurteilung hätte keine Auswirkungen auf die durch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren.
Mit Spannung wird nun deren Ausgang erwartet. In einem Fall soll das Deutsche Sportschiedsgericht DIS noch vor den Olympischen Spielen in London zu einem Ergebnis kommen.
Viele Unklarheiten
"Die Entscheidung muss nicht zwingend bedeuten, dass die anderen 27 betroffenen Sportler davon ausgehen können, dass sie ungeschoren davon kommen", sagte Freitag: "Meiner Kenntnis nach müssen Behandlungen dieser Art bei der NADA ordnungsgemäss angegeben werden. Das ist nicht passiert."
Kritik kommt auch von Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV). Der ehemalige Staatsanwalt und jetzige Amtsgerichtsdirektor will mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine Überprüfung der staatsanwaltlichen Entscheidung erzwingen.
SPORT1











